Hinweisgeber-
schutzgesetz

Wichtige Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

// Was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz?

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sollen hinweisgebende Personen vor Repressalien geschützt werden, die Verstöße in Unternehmen, Behörden und Organisationen melden.

// Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes

Vom HinSchG sind alle Personen geschützt, welche im Zusammenhang mit ihrem Beruf Kenntnis über Missstände in einem Unternehmen oder einer anderen Organisation erhalten.

// Wer muss ein Hinweisgebersystem einführen?

Betroffen vom Gesetz sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Diese Unternehmen und Organisationen sind dazu verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Über diese sollen dann Verstöße gemeldet werden können.

// Was ist eine interne Meldestelle?

An eine interne Meldestelle können Personen, die im Zusammenhang mit der Organisation stehen, Verstöße melden. Dies kann über den postalischen Weg, per Telefon, per Brief, digital oder persönlich erfolgen. Die Hinweise werden dann zunächst intern vertraulich bearbeitet.

PAMA – Meldemöglichkeit:

// postalisch via Brief an:

PAMA paper machinery GmbH
Persönlich an Hinweisgeberschutzbeauftragten
Frauensteiner Straße 85
09599 Freiberg